Inhaltsüberblick
Die Unterhaltsbeihilfe ist das, was du während des Referendariats monatlich auf dein Konto bekommst. Spoiler: Es ist deutlich weniger als ein Einstiegsgehalt in der Wirtschaft. Im bundesweiten Durchschnitt liegt die Unterhaltsbeihilfe bei rund 1.611 Euro brutto pro Monat (Stand Februar 2025). Netto bleiben je nach Steuerklasse und Bundesland etwa 1.100 bis 1.400 Euro übrig. In diesem Artikel findest du eine vollständige Vergleichstabelle aller 16 Bundesländer, erfährst alles über Zuschläge und Krankenversicherung und bekommst Tipps für die finanzielle Planung.
Was ist die Unterhaltsbeihilfe? Rechtliche Einordnung
Die Unterhaltsbeihilfe ist kein Gehalt im klassischen Sinne. Sie ist eine staatliche Beihilfe zum Lebensunterhalt, die Rechtsreferendaren während des juristischen Vorbereitungsdienstes gewährt wird. Als Referendar stehst du in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. In vier Bundesländern (Bayern, Hessen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern) wirst du als Beamter auf Widerruf verbeamtet, in den übrigen zwölf Ländern nicht.
Der Unterschied zum Gehalt ist nicht nur sprachlich, sondern auch praktisch relevant: Die Unterhaltsbeihilfe unterliegt zwar der Einkommensteuer, aber du zahlst keine Sozialversicherungsbeiträge (keine Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung). Das bedeutet allerdings auch: Du baust in dieser Zeit keine gesetzlichen Rentenansprüche auf.
Aktuelle Unterhaltsbeihilfe aller 16 Bundesländer im Vergleich
Die Höhe der Unterhaltsbeihilfe variiert zwischen den Bundesländern erheblich. Die Spanne reicht von 1.383,61 Euro in Bremen bis zu 1.795,10 Euro in Sachsen — ein Unterschied von über 400 Euro brutto pro Monat.
| Bundesland | Brutto/Monat | Verbeamtung |
|---|---|---|
| Sachsen | 1.795,10 € | Nein |
| Thüringen | 1.782,92 € | Ja (optional) |
| Hessen | 1.763,42 € | Ja |
| Brandenburg | 1.673,26 € | Nein |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1.662,80 €* | Ja (optional) |
| Berlin | 1.637,52 € | Nein |
| Rheinland-Pfalz | 1.614,86 € | Nein |
| Bayern | 1.602,08 € | Ja |
| Schleswig-Holstein | 1.594,79 € | Nein |
| Hamburg | 1.583,07 € | Nein |
| Baden-Württemberg | 1.552,51 € | Nein |
| Niedersachsen | 1.531,72 € | Nein |
| Nordrhein-Westfalen | 1.525,17 € | Nein |
| Sachsen-Anhalt | 1.511,75 € | Nein |
| Saarland | 1.431,60 € | Nein |
| Bremen | 1.383,61 € | Nein |
* M-V: 1.662,80 € mit Verbeamtung, 1.535,35 € ohne Verbeamtung. Alle Beträge Stand Februar 2025, ohne Familien- oder Kinderzuschlag. Die genauen aktuellen Beträge können beim jeweiligen OLG erfragt werden.
Brutto vs. Netto: Was bleibt wirklich übrig?
Als Beamter auf Widerruf zahlst du keine Sozialversicherungsbeiträge. Abgezogen werden:
- Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Freibeträgen)
- Solidaritätszuschlag (fällt bei den meisten Referendaren weg)
- Kirchensteuer (falls Kirchenmitglied, 8-9% der Lohnsteuer)
- Krankenversicherung (PKV oder freiwillige GKV)
Netto bleiben bei einem Grundbetrag von ca. 1.611 Euro in Steuerklasse I etwa 1.100 bis 1.300 Euro übrig. In Steuerklasse III (verheiratet, Partner verdient weniger) kann der Nettobetrag bis zu 1.400 Euro betragen.
Verbeamtung: Der Netto-Vorteil von ca. 200 Euro
In den Bundesländern Bayern, Hessen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern werden Referendare verbeamtet (in Thüringen und M-V optional). Der Vorteil: Verbeamte Referendare haben einen Beihilfeanspruch von ca. 50% bei Krankheitskosten und zahlen deutlich geringere Krankenversicherungsbeiträge (PKV-Restkostenversicherung statt voller GKV-Beitrag).
In Thüringen entscheiden sich rund 90% der Referendare für die optionale Verbeamtung und profitieren von einem um ca. 200 Euro höheren Nettoeinkommen im Vergleich zu nicht-verbeamten Referendaren.
Zuschläge: Familien-, Kinder- und Ortszuschlag
Zusätzlich zum Grundbetrag gibt es in vielen Bundesländern:
- Familienzuschlag: Für Verheiratete (ca. 100-150 Euro/Monat zusätzlich)
- Kinderzuschlag: Pro Kind ein zusätzlicher Betrag (ca. 100-250 Euro/Monat je nach Bundesland und Kinderzahl)
- Ortszuschlag: In einigen wenigen Bundesländern gibt es einen Zuschlag für teure Standorte
Die genauen Beträge unterscheiden sich erheblich nach Bundesland. Informiere dich beim zuständigen OLG über die aktuellen Zuschläge.
Krankenversicherung: PKV oder GKV?
Als Beamter auf Widerruf hast du die Wahl zwischen privater Krankenversicherung (PKV) und freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung (GKV). In der Praxis wählen die meisten Referendare die PKV, weil sie durch den Beihilfeanspruch (ca. 50% Erstattung der Krankheitskosten) deutlich günstiger ist.
Typische PKV-Beiträge für Referendare liegen bei ca. 100-200 Euro pro Monat (Restkostenversicherung bei 50% Beihilfe). Die freiwillige GKV kostet dagegen rund 14-15% des Bruttoeinkommens, also ca. 220-250 Euro pro Monat. Der PKV-Vorteil beträgt also ca. 50-150 Euro pro Monat netto.
Kindergeld und BAföG-Rückzahlung
Kindergeld für deine eigenen Kinder erhältst du als Referendar regulär weiter. BAföG-Rückzahlungen können während des Referendariats fällig werden — prüfe rechtzeitig, ob eine Ratenstundung oder Teilzahlung möglich ist, wenn das Budget knapp wird.
Nebenverdienst: Wie viel darf man zusätzlich verdienen?
Die Anrechnungsgrenze liegt in den meisten Bundesländern bei 150% der Unterhaltsbeihilfe. Bei einem Grundbetrag von 1.637,52 Euro entspricht das ca. 2.328 Euro Gesamteinkommen pro Monat. Verdienst du mehr, wird der übersteigende Betrag auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet. Details zur Nebentätigkeit im Referendariat findest du im entsprechenden Artikel.
Vergleich mit anderen Berufsgruppen
Im Vergleich zu Trainee-Programmen in der Wirtschaft ist die Unterhaltsbeihilfe niedrig. Trainees in Unternehmen verdienen typischerweise 2.500-4.000 Euro brutto pro Monat, in Unternehmensberatungen sogar mehr. Allerdings dauert das Referendariat nur 2 Jahre, und die Berufsaussichten nach dem 2. Staatsexamen sind in der Regel sehr gut — insbesondere bei Prädikatsexamen.
Tipps zur finanziellen Planung
- Rücklagen bilden: Wenn möglich, lege vor dem Referendariat etwas Geld zur Seite. 3 Monatsmieten als Puffer sind ideal.
- PKV prüfen: Die private Krankenversicherung ist für die meisten Referendare günstiger. Vergleiche Angebote frühzeitig.
- Nebentätigkeit einplanen: Eine genehmigte Nebentätigkeit kann das Budget spürbar aufbessern. Wissenschaftliche Mitarbeit in Kanzleien bringt über 25 Euro pro Stunde.
- Steuererklärung machen: Die Steuererklärung im Referendariat lohnt sich fast immer — Rückerstattungen von mehreren hundert Euro sind üblich.
- Wohnsituation optimieren: WG statt Einzelwohnung spart in teuren Städten 200-400 Euro pro Monat.
Fragen & Antworten
4 Antworten aus Podcast-Episoden
Der bundesweite Durchschnitt liegt bei ca. 1.611 Euro brutto pro Monat (Stand Februar 2025). Sachsen zahlt mit 1.795,10 Euro am meisten, Bremen mit 1.383,61 Euro am wenigsten. Netto bleiben je nach Steuerklasse und Bundesland etwa 1.100 bis 1.400 Euro übrig.
Über den Autor
Marc Ohrendorf
Gründer, Irgendwas mit RechtMarc ist Gründer von Irgendwas mit Recht und hat als Jurist und Podcaster mit über 350 Episoden einzigartige Einblicke in die juristische Berufswelt gesammelt. Für die Karriere-Artikel recherchiert er aktuelle Entwicklungen und spricht mit Expertinnen und Experten aus Kanzleien, Unternehmen und dem öffentlichen Dienst.
