Inhaltsüberblick
Mit einer Unterhaltsbeihilfe von durchschnittlich 1.611 Euro brutto pro Monat kommt man als Referendar nicht weit — besonders in Städten wie München, Hamburg oder Frankfurt. Die gute Nachricht: Eine Nebentätigkeit im Referendariat ist erlaubt und kann das Budget erheblich aufbessern. Die weniger gute Nachricht: Sie sind genehmigungspflichtig, und es gibt klare Grenzen bei Stunden und Verdienst. In diesem Artikel erfährst du, was erlaubt ist, wie der Genehmigungsprozess läuft und welche Nebentätigkeiten sich besonders lohnen.
Warum Nebentätigkeiten genehmigungspflichtig sind
Als Referendar bist du Beamter auf Widerruf. Damit unterliegen Nebentätigkeiten den beamtenrechtlichen Regelungen — insbesondere dem Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und den jeweiligen Landesbeamtengesetzen (LBG). Der Grundgedanke: Die Ausbildung hat Vorrang, und keine Nebentätigkeit darf die dienstlichen Pflichten beeinträchtigen.
Konkret bedeutet das: Du musst vor Aufnahme jeder Nebentätigkeit eine Genehmigung beim zuständigen OLG einholen. Eine nachträgliche Genehmigung ist zwar möglich, aber riskant. Wer ohne Genehmigung arbeitet, riskiert disziplinarrechtliche Konsequenzen — im schlimmsten Fall die Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst.
Stundenbegrenzung: Wie viel darfst du arbeiten?
Die Stundengrenzen variieren je nach Art der Tätigkeit:
- Allgemeine Nebentätigkeiten: maximal 8 Stunden pro Woche
- Juristisch geprägte Nebentätigkeiten: bis zu 10 Stunden pro Woche (in manchen Bundesländern)
- Ab dem 5. Ausbildungsmonat: Unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Stunden pro Monat genehmigungsfähig
In der Praxis bedeutet das: 1-2 Tage pro Woche in einer Kanzlei arbeiten ist in den meisten Bundesländern problemlos möglich. Mehr als 2 Tage werden in der Regel nicht genehmigt, es sei denn, besondere Umstände liegen vor.
Verdienstgrenze: Die 150%-Regel
Die meisten Bundesländer begrenzen das Gesamteinkommen (Unterhaltsbeihilfe + Nebenverdienst) auf 150% der Unterhaltsbeihilfe. Bei einem Grundbetrag von ca. 1.637 Euro liegt die Grenze also bei rund 2.328 Euro pro Monat.
Alles, was über diese Grenze hinausgeht, wird auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet — du verdienst also effektiv nicht mehr, sondern bekommst weniger vom Staat. Diese Grenze gilt in der Regel für das Gesamteinkommen eines Monats, nicht als Jahresgrenze.
Rechenbeispiel: Bei einer Unterhaltsbeihilfe von 1.637 Euro und der Anrechnungsgrenze von 2.328 Euro darfst du bis zu ca. 691 Euro neben der Unterhaltsbeihilfe verdienen, bevor eine Anrechnung stattfindet.
Beliebte Nebentätigkeiten und was sie bringen
1. Wissenschaftliche Mitarbeit in Kanzleien
Die mit Abstand beliebteste Nebentätigkeit unter Referendaren. Du arbeitest 1-2 Tage pro Woche in einer Kanzlei, unterstützt bei Recherchen, Schriftsätzen und Mandatsarbeit.
- Vergütung: Über 25 Euro pro Stunde bei mittelständischen Kanzleien
- Großkanzleien: Ca. 800 Euro pro Wochenarbeitstag im Monat (d.h. bei einem Tag pro Woche ca. 800 Euro/Monat)
- Vorteil: Praxiserfahrung, Netzwerk, potenzielle Übernahme nach dem Examen
2. Repetitor oder Korrektor
Wenn du im Studium gute Noten hattest, ist das Arbeiten als Repetitor oder Klausurkorrektor eine Option. Du gibst Examenskurse für Studierende oder korrigierst Übungsklausuren.
- Vergütung Korrektor: Ca. 15 Euro pro Stunde
- Vergütung Repetitor: Deutlich höher, je nach Anbieter und Erfahrung
- Vorteil: Du wiederholst den Stoff selbst und bleibst auf Examens-Level
3. Autor für juristische Fachpublikationen
Anmerkungen zu Urteilen, Beiträge für juristische Zeitschriften oder Blogs — wer schreiben kann und ein Fachgebiet hat, findet hier eine flexible Nebentätigkeit.
- Vergütung: Sehr variabel, von Aufwandsentschädigung bis honorarbasiert
- Vorteil: Flexible Zeiteinteilung, guter Lebenslauf-Eintrag
4. Lehrtätigkeit an Hochschulen
Einige Universitäten suchen für AGs oder Tutorien im juristischen Studium Lehrbeauftragte. Als Referendar hast du den Praxisbezug, den viele Studierende schätzen.
5. Nachhilfe für Jurastudierende
Privat oder über Plattformen — Nachhilfe für Jura-Erstsemester oder Examenskandidaten. Stundensätze von 25-50 Euro sind üblich.
Genehmigungsverfahren: So funktioniert der Antrag
- Formloser Antrag: In den meisten Bundesländern reicht ein formloses Schreiben an die Referendarsabteilung des OLG. Manche OLGs haben Formularvordrucke.
- Angaben im Antrag: Art der Tätigkeit, Arbeitgeber, voraussichtliche wöchentliche Arbeitszeit, erwarteter Verdienst, Zeitraum.
- Bearbeitungsdauer: In der Regel 1-3 Wochen.
- Genehmigung ist befristet: Meist für die Dauer einer Station oder für ein bestimmtes Zeitfenster.
- Verlängerung beantragen: Bei Stationswechsel muss die Genehmigung oft erneuert werden.
Tipp: Stelle den Antrag mindestens 3-4 Wochen vor dem geplanten Beginn der Nebentätigkeit. So vermeidest du die Situation, bereits angefangen zu haben, bevor die Genehmigung da ist.
Tätigkeit bei der aktuellen Ausbildungsstelle
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn du für deinen aktuellen Stationsgeber nebenher arbeiten möchtest — z.B. als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Kanzlei, in der du gerade deine Anwaltsstation absolvierst. Hier gelten in den meisten Bundesländern verschärfte Regelungen. Manche OLGs untersagen diese Konstellation komplett, andere erlauben sie unter Auflagen.
Selbstständige und freiberufliche Tätigkeiten
Freiberufliche Nebentätigkeiten (z.B. als freier Autor, Berater oder Dozent) sind grundsätzlich möglich, aber ebenfalls genehmigungspflichtig. Beachte: Als Beamter auf Widerruf darfst du keine anwaltliche Tätigkeit ausüben — du hast noch keine Zulassung. Juristische Beratung im engeren Sinne ist daher nicht erlaubt.
Konsequenzen bei Verstößen
Wer ohne Genehmigung einer Nebentätigkeit nachgeht, riskiert:
- Ermahnung oder Verweis
- Kürzung der Unterhaltsbeihilfe
- Im Wiederholungsfall: Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst
In der Praxis sind die Konsequenzen bei einem Erstverstoß meist moderat (Ermahnung). Trotzdem: Das Risiko ist es nicht wert. Der Genehmigungsantrag ist wenig Aufwand und schützt dich vor Problemen.
Bundesland-Unterschiede im Überblick
Die Grundregeln (Genehmigungspflicht, Stundenbegrenzung, Anrechnungsgrenze) gelten bundesweit, aber die Details variieren:
- NRW: Anzeige beim Präsidenten des OLG erforderlich
- Baden-Württemberg: Regelungen nach BeamtStG und LBG analog
- Thüringen: Besondere Regelungen für verbeamte Referendare nach beamtenrechtlicher Nebentätigkeitsverordnung
- Bayern: In der Regel formloser Antrag an das OLG
Für die spezifischen Regelungen deines Bundeslandes schau dir die jeweilige Bundesland-Seite in unserem Referendariat-Guide an.
Steuerliche Aspekte der Nebentätigkeit
Nebeneinkünfte sind steuerpflichtig. Bei einem zweiten Arbeitgeber (z.B. Kanzlei) wird in der Regel Steuerklasse VI angewendet. Über die Steuererklärung kannst du zu viel gezahlte Steuern zurückbekommen. Achtung: Ab 410 Euro Nebeneinkünften pro Jahr wird die Steuererklärung zur Pflicht.
Fragen & Antworten
4 Antworten aus Podcast-Episoden
Für allgemeine Nebentätigkeiten gilt in den meisten Bundesländern eine Grenze von 8 Stunden pro Woche. Bei juristisch geprägten Tätigkeiten (z.B. wissenschaftliche Mitarbeit in einer Kanzlei) sind bis zu 10 Stunden pro Woche möglich. Ab dem 5. Ausbildungsmonat können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Stunden pro Monat genehmigt werden. Die genauen Grenzen variieren je nach Bundesland.
Das sagen unsere Experten
Viele Referendare berichten, dass die wissenschaftliche Mitarbeit in einer Kanzlei nicht nur finanziell, sondern auch fachlich der größte Gewinn neben dem Referendariat ist. Der Kontakt zu erfahrenen Anwälten, die Arbeit an echten Mandaten und das Netzwerk, das man aufbaut, zahlen sich oft mehr aus als das Geld. Wer die Anwaltsstation bei einer bestimmten Kanzlei anstrebt, sollte dort idealerweise vorher schon als wissenschaftlicher Mitarbeiter gearbeitet haben — das erhöht die Übernahmechancen deutlich.
Über den Autor
Marc Ohrendorf
Gründer, Irgendwas mit RechtMarc ist Gründer von Irgendwas mit Recht und hat als Jurist und Podcaster mit über 350 Episoden einzigartige Einblicke in die juristische Berufswelt gesammelt. Für die Karriere-Artikel recherchiert er aktuelle Entwicklungen und spricht mit Expertinnen und Experten aus Kanzleien, Unternehmen und dem öffentlichen Dienst.
