Inhaltsüberblick
- Voraussetzungen: Regelstudienzeit und Toleranzsemester
- Die Regelstudienzeit als Maßstab
- Toleranzsemester und Freischussverlängerung
- Wirkung bei Nichtbestehen: Gilt als nicht unternommen
- Wirkung bei Bestehen: Verbesserungsversuch möglich
- Antworten auf 4 Fragen aus der Praxis
- Konkrete Tipps unserer Experten aus dem Podcast
Was ist der Freischuss? Definition und Rechtsgrundlage
Der Begriff Freischuss Jurastudium (offiziell meist als Freiversuch bezeichnet) ist für viele Studierende der Inbegriff von Hoffnung und gleichzeitigem Stress. Doch was verbirgt sich rechtlich dahinter? Der Freiversuch ist eine prüfungsrechtliche Vergünstigung, die in den meisten Landesjustizprüfungsordnungen (JAG/JAO) verankert ist. Er belohnt Studierende, die ihr Studium zügig absolvieren, mit einem zusätzlichen Prüfungsversuch.
Normalerweise hast du im staatlichen Teil der Ersten Juristischen Prüfung nur zwei Versuche. Wer jedoch innerhalb der Regelstudienzeit (meist bis zum Ende des 8. Fachsemesters) den ersten Versuch antritt, erhält den sogenannten Freischuss. Die Rechtsgrundlage findet sich in den jeweiligen Landesgesetzen, zum Beispiel in § 25 JAG NRW (vor der Reform) oder entsprechenden Vorschriften in Bayern und Baden-Württemberg. Das Ziel des Gesetzgebers war es ursprünglich, die Studienzeiten zu verkürzen und den psychischen Druck der „Alles-oder-Nichts-Prüfung“ zu mindern.
Voraussetzungen: Regelstudienzeit und Toleranzsemester
Um den Freischuss Jurastudium in Anspruch nehmen zu können, musst du bestimmte zeitliche Vorgaben einhalten. Die Standardvoraussetzung ist die Meldung zur Prüfung spätestens nach dem achten Fachsemester. Doch keine Sorge: Es gibt Mechanismen, die diese starre Frist aufweichen.
Die Regelstudienzeit als Maßstab
In der Regel gilt: Wer sich bis zum Ende des 8. Semesters anmeldet, ist dabei. In einigen Bundesländern zählt bereits die Anmeldung, in anderen muss der gesamte Klausurenblock innerhalb dieses Zeitraums liegen. Es ist essenziell, dass du dich frühzeitig bei deinem zuständigen Landesjustizprüfungsamt (LJPA) informierst, da die Fristen taggenau berechnet werden.
Toleranzsemester und Freischussverlängerung
Das Leben verläuft nicht immer linear. Deshalb sieht das Gesetz sogenannte „Freischuss-relevante Zeiten“ vor, die nicht auf die Fachsemester angerechnet werden. Dazu gehören:
- Auslandsstudium: Wer ein oder zwei Semester an einer ausländischen Universität verbringt (z. B. via Erasmus), kann diese Zeit oft anrechnen lassen.
- Gremienarbeit: Engagement in der Fachschaft oder im Studierendenparlament wird in vielen Ländern mit einem zusätzlichen Semester belohnt.
- Krankheit: Schwere, nachgewiesene Erkrankungen können die Meldefrist verlängern.
- Mutterschutz/Elternzeit: Diese Zeiten werden selbstverständlich berücksichtigt.
Nutze diese Möglichkeiten strategisch, um deine Vorbereitungszeit zu maximieren, ohne den Status des Freiversuchs zu verlieren. Ein Blick in den Leitfaden zur Examensvorbereitung kann dir helfen, deinen Zeitplan zu optimieren.
Wirkung bei Nichtbestehen: Gilt als nicht unternommen
Der größte Vorteil beim Freischuss Jurastudium ist das Sicherheitsnetz bei einem Misserfolg. Solltest du die Prüfung im Freiversuch nicht bestehen, gilt dieser Versuch rechtlich als „nicht unternommen“. Das bedeutet: Du stehst so da, als hättest du noch nie vor den Prüfern gesessen. Dir bleiben weiterhin zwei reguläre Versuche erhalten.
Statistiken zeigen, dass die Durchfallquote beim Freischuss mit ca. 20–25% oft niedriger liegt als im regulären Erstversuch (ca. 30%). Dies liegt vermutlich an der psychischen Entlastung: Wer weiß, dass er noch „Netz und doppelten Boden“ hat, schreibt oft befreiter auf. Wie Sina Lotfipour in Folge 331 von Irgendwas mit Recht betont, sollte man ein Nichtbestehen im Freiversuch niemals als Scheitern, sondern als wertvolle Generalprobe sehen.
Wirkung bei Bestehen: Verbesserungsversuch möglich
Doch was passiert, wenn du bestehst, aber mit deiner Note unzufrieden bist? Auch hier bietet der Freischuss einen massiven Vorteil: den Notenverbesserungsversuch. Während man beim regulären Bestehen oft an seine Note gebunden ist, darfst du nach einem erfolgreichen Freiversuch erneut antreten, um dein Ergebnis zu pushen.
Das ist besonders wichtig, wenn man das magische „Prädikat“ (ab 9 Punkten) anstrebt. Da bundesweit nur etwa 15–20% der Kandidaten ein vollbefriedigend oder besser erreichen, ist jede Chance auf eine Steigerung Gold wert. Im Verbesserungsversuch gilt zudem das „Meistbegünstigungsprinzip“: Du kannst dich nicht verschlechtern. Das schlechtere Ergebnis wird einfach ignoriert, falls du im zweiten Anlauf weniger Punkte erzielst.
Welche Bundesländer haben den Freischuss? (Übersicht)
Die föderale Struktur Deutschlands führt zu einem Flickenteppich an Regelungen. Während einige Länder am Freiversuch festhalten, haben andere ihn bereits abgeschafft oder stark modifiziert.
- Baden-Württemberg: Freischuss nach dem 8. Semester weiterhin möglich.
- Bayern: Eines der Kernländer des Freiversuchs, sehr strikte Einhaltung der Fristen.
- Hessen: Bietet den Freiversuch an, oft kombiniert mit guten Möglichkeiten zur Notenverbesserung.
- Niedersachsen: Klassische Regelung nach dem 8. Semester.
Es ist ratsam, frühzeitig zu prüfen, ob ein Wechsel des Studienortes für das Examen sinnvoll ist, falls dein aktuelles Bundesland den Freischuss abgeschafft hat. Beachte dabei jedoch die Residenzpflicht und die Anerkennung von Studienleistungen.
Trend zur Abschaffung: NRW, Berlin, Thüringen und weitere
In den letzten Jahren gab es eine kontroverse Debatte über den Sinn des Freischusses. Kritiker argumentieren, er führe zu einer „Zwei-Klassen-Prüfung“ und setze Studierende unter unnötigen Zeitdruck. Dies hat in einigen Ländern zur Abschaffung geführt:
- NRW: Hier wurde der klassische Freiversuch im Zuge der JAG-Reform weitgehend abgeschafft bzw. durch andere Modelle ersetzt.
- Berlin & Brandenburg: Auch hier gibt es Bestrebungen, die Prüfungslandschaft zu vereinheitlichen, was oft zu Lasten des Freiversuchs geht.
- Thüringen: Hat ebenfalls Reformen auf den Weg gebracht, die den schnellen Abschluss anders incentivieren wollen.
Dieser Trend führt dazu, dass der strategische Aspekt bei der Wahl des Studienortes immer wichtiger wird. Wer Sicherheit will, zieht oft in Länder, die den Freischuss Jurastudium noch vollumfänglich unterstützen.
Strategische Überlegungen: Lohnt sich der Freischuss?
Die alles entscheidende Frage lautet: Solltest du den Freischuss erzwingen? Die Antwort ist ein klares „Es kommt darauf an“. Frank Wamser (Vizepräsident des LG) rät in Folge 114 unseres Podcasts dazu, den Freiversuch nicht als bloßen Probelauf zu verstehen. Wer völlig unvorbereitet reingeht, schadet seiner mentalen Gesundheit mehr, als er gewinnt.
Pro Freischuss:
1. Psychologische Entlastung durch den „Gratis-Versuch“.
2. Chance auf Notenverbesserung ist ein enormer Karriereturbo.
3. Schnellerer Berufseinstieg spart Zeit und Geld.
Contra Freischuss:
1. Enormer Zeitdruck in der Vorbereitung (oft nur 12 statt 18 Monate).
2. Risiko des „Verheizens“: Wer ausgebrannt in den Freischuss geht, liefert oft unter seinem Niveau ab.
3. Stofffülle: Das materielle Recht und das Prozessrecht sind in 8 Semestern kaum lückenlos zu beherrschen.
Höre dazu auch Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb in Folge 341, die betont, dass mentale Fitness und effizientes Lernen wichtiger sind als das bloße Schielen auf Fristen. Wenn du merkst, dass du für das Schreiben von Examensklausuren noch nicht bereit bist, kann ein Semester mehr Vorbereitung wertvoller sein als ein überhasteter Freischuss.
Zusammenfassung & Fazit
Der Freischuss Jurastudium bleibt eines der mächtigsten Instrumente in der Examensplanung. Er bietet ein Sicherheitsnetz bei Nichtbestehen und eine Upgrade-Option bei Erfolg. Doch er ist kein Allheilmittel. Die Entscheidung für oder gegen den Freiversuch sollte individuell auf Basis deines Lernfortschritts und deiner mentalen Belastbarkeit getroffen werden. Nutze die Statistiken und Erfahrungen von Experten, um deinen eigenen Weg zum Prädikat zu finden.
Fragen & Antworten
4 Antworten aus Podcast-Episoden
In der juristischen Alltagssprache werden beide Begriffe oft synonym verwendet. Rechtlich korrekt ist meist der Begriff 'Freiversuch'. Er bezeichnet die Möglichkeit, das erste Staatsexamen innerhalb der Regelstudienzeit abzulegen, wobei ein Nichtbestehen als nicht unternommen gewertet wird. 'Freischuss' ist der umgangssprachliche Begriff dafür, der verdeutlicht, dass man einen Versuch 'frei' hat, also ohne dass er bei Misserfolg auf das Kontingent der regulären Versuche angerechnet wird.
Das sagen unsere Experten
Der Freischuss ist ein psychologischer Joker, kein inhaltlicher Abkürzungsweg. Wer ihn nutzt, sollte die Vorbereitung genauso ernst nehmen wie den regulären Versuch, um die Chance auf die Notenverbesserung nicht durch einen 'Lerneffekt-Versuch' zu verspielen.
Über den Autor
Marc Ohrendorf
Gründer, Irgendwas mit RechtMarc ist Gründer von Irgendwas mit Recht und hat als Jurist und Podcaster mit über 350 Episoden einzigartige Einblicke in die juristische Berufswelt gesammelt. Für die Karriere-Artikel recherchiert er aktuelle Entwicklungen und spricht mit Expertinnen und Experten aus Kanzleien, Unternehmen und dem öffentlichen Dienst.
