"Viele Menschen begehen relevante Straftaten, weil vermeintlich kleinere Vortaten verdecken wollen. Dann beginnt der Abwärtsstrudel."

Internal Investigations | Rechtspsychologie | Mee-Too-Investigations

Folge 186 deines Jura-Podcasts zu Job, Karriere und Examensthemen.

In dieser Episode von IMR geht’s erneut um das Strafrecht – diesmal aus Sicht einer Praktikerin: Dr. Lea Babucke beschäftigt sich bei Freshfields in Düsseldorf mit selbigem. Warum hat sie das Thema Rechtspsychologie schon im Studium gefesselt? Wie hat sie anschließend den Weg in die Wirtschaftskanzlei gefunden? Welche Dynamiken entfalten sich bei internen Untersuchungen im Unternehmen? Vertritt man in diesem Fall eher das Unternehmen oder Einzelpersonen? Wie geht man bei Mee-Too-Investigations vor? Antworten auf diese und viele weitere Fragen in der aktuellen Folge. Viel Spaß!

Inhalt:

  • 00:00 Sponsor: Freshfields Bruckhaus Deringer
  • 00:09 Vorstellung & Werdegang Lea Babucke
  • 02:30 Warum Strafrecht? / Gründe für Wirtschaftskriminalität
  • 04:55 Der Weg zur Mandatierung
  • 07:49 Unternehmensverteidigung / Befragungstechniken
  • 19:09 Fälle aus dem Alltag – Investigations
  • 22:39 MeToo Investigations
  • 25:02 Materielles Recht – Betrug

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Sponsor dieser Episode: Freshfields Bruckhaus Deringer

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Transkript


Dr. Lea Babucke 0:00:19
Hallo.
Dr. Lea Babucke 0:01:58
Genau.
Dr. Lea Babucke 0:06:11
Ja, also erstmal, da ist eine Straftat, ist schon etwas, was die meisten Unternehmen gar nicht so sagen können oder Führungspersonen innerhalb eines Unternehmens. Die wissen dann irgendwie am Ende des Tages, da ist irgendwas komisch. Ist das jetzt eine Straftat? Ist da überhaupt irgendwas passiert oder ist das gerade ganz natürlich und einfach eine komische Entwicklung, die es in jedem Unternehmen auch mal geben kann? Das heißt, das allererste, was sie machen müssen, ist überhaupt erst mal feststellen, was ist das da? Und dann kann es sein, dass man feststellt im Rahmen der Aufklärung, also man geht dann zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und fragt mal, okay, wie ist denn dieser Prozess hier zu verstehen? Was hat es denn mit dieser Unterlage auf sich? Wie kommt denn dieser Wert hier zustande? Dass man dabei dann merkt, ah, das ist gar kein Strafrecht. Das ist hier irgendwie ein arbeitsrechtliches Problem, das ist ein steuerrechtliches Problem oder so. Also da sind wir gar nicht in dieser Ebene. Manchmal gibt es dann die Konstellation, dass man merkt, es ist Strafrecht, da ist eine Straftat passiert und da muss man sich als Unternehmen fragen, ist das jetzt an der Stelle sinnvoll, mit der Staatsanwaltschaft zusammenzuarbeiten zum Beispiel, denn man ist nicht verpflichtet, in jedem Fall eine Strafanzeige zu erstatten. Das Unternehmen kann sich das sehr gut überlegen. Manche finden das sehr wichtig, so im Sinne von Good Corporate Citizen nennt sich das dann oftmals, also wenn irgendwas vorgefallen ist, dann wollen wir das aufklären, dann wollen wir auch hier ganz transparent sein und es allen mitteilen. Und manchmal ist das aber gar nicht die richtige Entscheidung für ein Unternehmen und auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denn ja, da ist irgendwas schief gelaufen, aber vielleicht ist es dann besser, das abzustellen, aufzuklären, was da genau falsch gelaufen ist und dafür zu sorgen, dass das nicht mehr passiert. Aber jetzt nicht da jemanden die Karriere zu verbauen, dafür zu sorgen, dass jemand vielleicht auch eine Strafe zahlen muss, oder Geldstrafe zahlen muss oder tatsächlich sogar den Weg ins Gefängnis findet.
Dr. Lea Babucke 0:25:26
Ich hatte die Erwartungshaltung, nachdem ich im Studium so Vermögensdelikte, eine Vorlesung da besucht habe und im Prinzip den Betrug rauf und runter mit den verschiedensten Theorien gelernt habe, dass mich nichts mehr schocken kann, was so Klassiker anbelangt, Betrug, Untreu und so weiter. Das, was man erwartet im Wirtschaftsstrafrecht. Und es ist immer wieder so, dass wir Fallkonstellationen haben, in denen wir dann merken, da ist überhaupt nichts zugeschrieben. Da gibt es irgendwie wissenschaftlich noch gar nichts an der Stelle. Wir versuchen dann oftmals die Lücke zu schließen mit eigenen Publikationen und wir haben hier einige bei uns, die ganz ganz tolle Beiträge schreiben. Aber es ist immer wieder so, dass man auf neue Sachen stößt. Ein Beispiel ist immer der Betrug durch Unterlassen. Wenn da das Kind schon mal in den Brunnen gefallen ist und Gelder zum Beispiel bei einem Unternehmen gelandet sind, die da nicht hätten landen dürfen. Was sind dann die nächsten Schritte? Muss das Unternehmen das zurückzahlen und wenn es das nicht tut, welche betrugsrechtlichen Problematiken können sich daraus vielleicht entwickeln? Gibt es sowas wie eine In-Grenz-Garanten-Stellung, die dazu verpflichtet, da dann alles zurückzuzahlen? Gibt es sie nicht? Und das ist nochmal ganz abstrakt von anderen Fragen, die sich dann vielleicht stellen, wie Geldwäsche-Problematiken, wenn man das Geld dann verwendet für Unternehmensinteressen. Und da dann immer in die Tiefe reinzugehen, das macht unheimlich viel Spaß. Da macht man dann tatsächlich wieder so richtig klassisches Strafrecht und ist dann, wie gesagt, hier auch wissenschaftlich durchaus mal unterwegs.
Marc Ohrendorf 0:26:58
Tschüss.
Dr. Lea Babucke 0:26:58
Ciao!

Gäste

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Dr. Lea Babucke

Dr. Lea Babucke Associate, Freshfields Bruckhaus Deringer

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