IME - Irgendwas mit Examen
IME029: Erfolgsqualifizierte Delikte, Gefahrverwirklichungszusammenhang, Letalitätstheorie vs BGH, Eigenverantwortliche Selbstgefährdung, Erfolgsqualifizierter Versuch vs Versuch der Erfolgsqualifikation mit Richter am BVerfG
mit Henning Radtke & Charlotte Schmitt-Leonardy
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Über diese Episode
Folge 309 Deines Jurapodcasts zu allen Karriere- und Examensthemen
Erfolgsqualifizierte Delikte - Gefahrverwirklichungszusammenhang - Unmittelbarkeitszusammenhang - Letalitätstheorie - Rechtsprechung Bundesgerichtshof - Sanktionssprung - Erfolgshaftung - Objektive Zurechnung - Versuch (erfolgsqualifiziertes Delikt) - erfolgsqualifizierter Versuch - Rücktritt (erfolgsqualifizierter Versuch) - Gubener Hetzjagd - Pistolenschlagsfall - Eigenverantwortliche Selbstgefährdung - Lernplan (Examen) - Motivationstiefs (Examen) - Lerngruppen (Examen) - Gerichtsentscheidungen (Lektüre) - § 11 Abs. 2 StGB - § 18 StGB - § 227 StGB - § 251 StGB - § 306c StGB - § 239 Abs. 3 StGB - § 239 Abs. 4 StGB - § 223 StGB - § 224 StGB - § 222 StGB - § 249 StGB - Art. 103 Abs. 2 GG - §§ 22 ff. StGB - §§ 25 ff. StGB - § 24 Abs. 1 S. 1 StGB
In dieser Folge von IMR begrüßen Marc und Charlotte erneut den Bundesverfassungsrichter und Strafrechtsexperten Prof. Dr. Radtke. Gemeinsam tauchen sie tief in das Thema der erfolgsqualifizierten Delikte im Strafrecht ein – ein Bereich, der Studierende regelmäßig vor Herausforderungen stellt. Die beiden Experten erläutern zunächst grundlegende Prinzipien wie die Bedeutung von §§ 11 II, 18 StGB für die Prüfung der Erfolgsqualifikation und diskutieren typische Delikte wie Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) oder Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB). Welche Rolle spielen der Gefahrverwirklichungszusammenhang bzw. der Unmittelbarkeitszusammenhang bei der Fallbearbeitung? Wo liegen die Unterschiede zwischen der Letalitätstheorie und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei § 227? Wie wirkt sich die Auslegung auf die Strafzumessung aus, etwa im berühmten Fall der sogenannten Gubener Hetzjagd? Welche Prüfungsrelevanz haben Versuch und Rücktritt beim erfolgsqualifizierten Delikt, und an welchen Stellen kann man in der Klausur systematischer vorgehen und sich damit das Leben einfacher machen? Im Anschluss gewähren die Gäste persönliche Einblicke in ihren eigenen Alltag während der Examensvorbereitung und geben hilfreiche Tipps zum Umgang mit Lernplänen, Accountability, Motivationstiefs und der Bedeutung von Ausgleich. Wie kann man Erfolg und Ausgeglichenheit in Einklang bringen? Was unterscheidet individuelle Herangehensweisen und welche allgemeineren Empfehlungen lassen sich daraus ableiten? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
Kapitel:
- 00:00 Vorstellung Prof. Radtke & Schmitt-Leonardy
- 00:00 Einstieg erfolgsqualifizierte Delikte
- 00:02 Einstieg mit §§ 11 II, 18 StGB
- 00:09 Strafrahmen und Beispiel, § 306c StGB
- 00:16 Gefahrverwirklichungszusammenhang
- 00:20 Fallbeispiel: Schuss bei Pistolenschlag
- 00:26 Gubener Hetzjagd
- 00:33 Eigenverantwortliche Selbstgefährdung
- 00:35 Versuchsstrafbarkeit
- 00:39 Rücktrittsprüfung
- 00:43 Zuschauerfrage: Wie sah Ihre Examensvorbereitung aus?
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Erwähnte Gesetze
In dieser Episode werden folgende Gesetze besprochen:
Klicke auf ein Gesetz, um zur Übersichtsseite zu gelangen. Spezifische Paragraphen sind im Transkript verlinkt.
Zu Gast
Kapitel
- 28 SekVorstellung Prof. Radtke & Schmitt-Leonardy
- 45 SekEinstieg erfolgsqualifizierte Delikte
- 2:08 MinEinstieg mit §§ 11 II, 18 StGB
- 9:26 MinStrafrahmen und Beispiel, § 306c StGB
- 16:23 MinGefahrverwirklichungszusammenhang
- 20:54 MinFallbeispiel: Schuss bei Pistolenschlag
- 26:53 MinGubener Hetzjagd
- 33:01 MinEigenverantwortliche Selbstgefährdung
- 35:05 MinVersuchsstrafbarkeit
- 39:18 MinRücktrittsprüfung
- 43:51 MinZuschauerfrage: Wie sah Ihre Examensvorbereitung aus?
Motivationstiefs sind normal. Wichtig ist, sich mit der eigenen Intention zu verbinden und daran zu denken, warum man das Examen macht – für mehr Freiheit in der Berufswahl und ein besseres Leben danach.
Q&A mit Henning Radtke und Charlotte Schmitt-Leonardy
Über Universität Bielefeld
Die Universität Bielefeld ist eine junge Campus-Universität in Nordrhein-Westfalen mit gut 3.500 Beschäftigten, sowie rund 25.000 Studierenden. Sie verbindet 13 Fakultäten unter einem Dach – darunter eine engagierte Rechtswissenschaft, die Lehrende und Lernende interdisziplinär mit Informatik, Soziologie oder KI-Forschung vernetzt. Bekannt ist die Uni für ihr lichtdurchflutetes Hauptgebäude, moderne Tenure-Track-Strukturen und einen offenen, forschungsfreudigen Spirit.
Warum das auch für deine juristische Karriere spannend ist, erfährst du im Podcast – hör doch gleich in unsere IMR-Folgen mit der Uni Bielefeld rein!
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