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Teil 3 / 6

📝 Das Erste Staatsexamen

Prüfungsaufbau, Durchfallquoten, Notenverteilung und Vorbereitungsstrategien.

Teil 11 von 6 gelesenTeil 6

Aufbau der Ersten Juristischen Prüfung

Die Erste Juristische Prüfung (umgangssprachlich 'Erstes Staatsexamen') besteht aus zwei Teilen: dem staatlichen Pflichtfachteil (70% der Gesamtnote) und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (30%). Der staatliche Teil wird von den Justizprüfungsämtern der Länder durchgeführt, der universitäre Teil von der jeweiligen Fakultät.

70% der Gesamtnote

Staatlicher Pflichtfachteil

5–8 Klausuren (je nach Bundesland) + mündliche Prüfung

Dauer: Klausuren: je 5 Stunden, Mündliche: ca. 45–60 Minuten

30% der Gesamtnote

Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung

Seminararbeit/Hausarbeit + Klausur (variiert je nach Uni)

Dauer: Seminararbeit: 4–8 Wochen, Klausur: 3–5 Stunden

Die Examensklausuren im Detail

Die Examensklausuren sind das Herzstück der Ersten Juristischen Prüfung. Je nach Bundesland werden 5 bis 8 Klausuren geschrieben, verteilt auf die drei Kernbereiche Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Die Klausuren daürn jeweils 5 Zeitstunden und werden handschriftlich verfasst.

RechtsgebietTypische AnzahlAnteilTypische Themen
Zivilrecht2–3 Klausurenca. 35–40%BGB AT/Schuldrecht, Sachenrecht, Handels-/GesR, ZPO
Öffentliches Recht1–2 Klausurenca. 25–30%Grundrechte, VerwR AT/BT, Europarecht, Staatsrecht
Strafrecht1–2 Klausurenca. 25–30%StR AT/BT, StPO, Nebenstrafrecht
Mündliche Prüfung1 Terminca. 25–30% des staatl. TeilsAlle drei Gebiete, Aktülles
💡

Experten-Einschätzung

Die Klausuren testen nicht enzyklopädisches Wissen, sondern die Fähigkeit, einen unbekannten Sachverhalt systematisch zu lösen. Wer den Gutachtenstil perfekt beherrscht und sauber subsumiert, hat bereits die halbe Miete — auch wenn nicht jedes Detail aus dem Lehrbuch sitzt.

Notenverteilung & Durchfallquoten

Die Notenskala im Jurastudium reicht von 0 bis 18 Punkten. Ein 'Prädikatsexamen' (ab 9 Punkte, 'vollbefriedigend') erreichen bundesweit nur ca. 15–20% der Kandidaten. Die Durchfallquote beim Ersten Staatsexamen liegt im Bundesdurchschnitt bei ca. 30%.

16+
Sehr gut
Exzeptionell — extrem selten
ca. 0,1%
13+
Gut
Alle Türen offen — Top-Kanzleien, Richteramt
ca. 2–3%
9+
Vollbefriedigend (Prädikat)
Sehr gute Karrierechancen
ca. 15–18%
7+
Befriedigend
Gute Chancen in den meisten Bereichen
ca. 25–30%
4+
Ausreichend
Bestanden — Einstieg möglich, aber eingeschränkte Auswahl
ca. 25–30%
1+
Mangelhaft
Nicht bestanden
ca. 15–20%
0+
Ungenügend
Nicht bestanden
ca. 5–10%
ca. 30% (Erstversuch)
Erstversuch
ca. 50% Durchfallquote
Wiederholung
ca. 20–25% Durchfallquote (oft niedriger als regulärer Versuch)
Freischuss
Leicht steigend in den letzten Jahren
Tendenz
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Experten-Einschätzung

Die Durchfallquote von 30% klingt erschreckend — ist aber kein Naturgesetz. Wer sich ein Jahr lang strukturiert vorbereitet, regelmäßig Klausuren schreibt und den Stoff versteht statt auswendig lernt, hat gute Chancen. Die meisten Durchfaller scheitern nicht am Können, sondern an mangelnder Vorbereitung.

Strategien zur Examensvorbereitung

Die Examensvorbereitung ist die intensivste Phase des Jurastudiums. Die meisten Studierenden nehmen sich 12–18 Monate Zeit für die Vorbereitung, wobei die letzten 6 Monate besonders intensiv sind.

Hoch

Zeitplan erstellen

12–18 Monate vor dem Examen einen detaillierten Plan aufstellen: Welche Rechtsgebiete wann durcharbeiten?

Sehr hoch

Klausurenkurs besuchen

Wöchentliche Examensklausur unter Realbedingungen (5 Stunden, handschriftlich) — Korrektur und Besprechung

Hoch

Wiederholungszyklen einplanen

Jeden Stoff mindestens 2–3 Mal durchgehen: Erstes Lernen → Wiederholung → Vertiefung

Mittel (später im Prozess)

Mündliche Prüfung simulieren

Mit Kommilitoninnen und Kommilitonen Prüfungssituationen durchspielen

Sehr hoch

Gesundheit priorisieren

Sport, ausreichend Schlaf und soziale Kontakte sind keine Zeitverschwendung — sie erhöhen die Leistungsfähigkeit

Der Freischuss

In den meisten Bundesländern gibt es die Möglichkeit des sogenannten 'Freischusses': Wer das Examen innerhalb der Regelstudienzeit antritt, erhält einen zusätzlichen Versuch, falls das Ergebnis nicht zufriedenstellend ist. Die genaün Regelungen variieren je nach Bundesland erheblich.

AspektTypische Regelung
VoraussetzungMeldung innerhalb der Regelstudienzeit (+ ggf. 1 Semester Toleranz)
Wirkung bei NichtbestehenGilt als nicht unternommen — volle Versuchszahl bleibt
Wirkung bei BestehenVerbesserungsversuch möglich (bessere Note zählt)
Freischuss abgeschafft inNRW, Thüringen, Berlin (u.a.) — Trend zur Abschaffung
Freischuss vorhanden inBayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen (u.a.)
💡

Experten-Einschätzung

Der Freischuss ist ein wertvolles Sicherheitsnetz — aber kein Freifahrtschein für mangelnde Vorbereitung. Nutzt die Möglichkeit, wenn ihr sie habt, aber behandelt den Freischuss nicht als 'Probelauf'. Geht mit dem Ziel rein, beim ersten Mal zu bestehen.

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Stimmen aus dem Podcast

Erfahrungen und Tipps von Gästen des Irgendwas mit Recht Podcasts

🎙️

Eine gute Klausur stellt unbekannte Rechtsfragen, bei denen man argumentieren muss, und ermöglicht es, mit Systematik und gesundem Menschenverstand eine praktikable Lösung zu finden — Mut zum eigenen Denken ist entscheidend.

Frank Wamser
Frank Wamser
Vizepräsident des Landgerichts, ehem. Prüfungsamt
🎙️

Mentale Fitness ist entscheidend: Nicht nur mehr lernen, sondern auch effizient und selbstbestimmt mit Stress umgehen. Schon kleine Rituale wie Gehen, Tagebuch schreiben und bewusst Atmen helfen, mentale Stärke aufzubaün.

Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb
Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb
Professorin für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht
🎙️

Nichtbestehen als Chance sehen und das Beste daraus machen. Dann kommt es zu einem Happy End.

Sina Lotfipour
Sina Lotfipour
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
🎙️

Die mündliche Prüfung ist ein Gespräch auf Augenhöhe, bei dem es nicht nur um Faktenwissen geht, sondern darum, mit Vernunft und Mut zu argumentieren und sich als guter Jurist zu zeigen.

Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb
Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb
Professorin für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht
Nächster Abschnitt
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Teil 4: Unterschiede nach Bundesland

Prüfungsordnungen, Klausurenanzahl und Bestehensquoten in den 16 Bundesländern.