Inhaltsüberblick
Eine Wahlstation im Ausland gehört zu den spannendsten Möglichkeiten, die das Referendariat bietet. 3 Monate in Brüssel, Genf, New York oder Singapur arbeiten — bei einer internationalen Kanzlei, den Vereinten Nationen oder einer deutschen Botschaft. Die Unterhaltsbeihilfe wird weitergezahlt, und die Erfahrung kann deine Karriere entscheidend prägen. Allerdings erfordert eine Auslandsstation sorgfältige Planung: Mindestens 6-12 Monate Vorlauf, Genehmigungsverfahren beim OLG und je nach Zielland ein Visum. In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst.
Warum eine Wahlstation im Ausland?
Eine Auslandsstation bietet Vorteile, die du in Deutschland kaum bekommst:
- Internationales Netzwerk: Kontakte zu Juristen in anderen Rechtsordnungen, internationale Kanzleien, Organisationen
- Sprachkompetenz: 3 Monate Arbeitsalltag in einer Fremdsprache — besser als jeder Sprachkurs
- Rechtsvergleichung: Du lernst, wie Rechtsfragen in anderen Systemen gelöst werden
- Lebenslauf-Differenzierung: In einem Bewerberfeld, in dem viele ähnliche Stationen vorweisen, fällt eine Auslandsstation auf
- Persönliche Entwicklung: Selbstständigkeit in einem fremden Umfeld, interkulturelle Kompetenz
Beliebte Ziele: Städte und Organisationen
Brüssel
Brüssel ist die Hauptstadt des EU-Rechts. Mögliche Stationsgeber: EU-Kommission, Europäischer Gerichtshof, Ständige Vertretung Deutschlands bei der EU, deutsche und internationale Kanzleien mit Brüssel-Büro. Für europarechtsinteressierte Referendare die erste Adresse.
Genf
Sitz vieler UN-Organisationen (UNHCR, WTO, WHO, WIPO). Genf bietet Zugang zu völkerrechtlichem Arbeiten auf höchstem Niveau. Auch internationale Kanzleien mit Fokus auf Schiedsgerichtsbarkeit sind hier vertreten.
New York und Washington D.C.
Die großen US-Kanzleien bieten Wahlstationsplätze, ebenso die UN-Hauptquartiere in New York. Washington D.C. hat die Weltbank, den IWF und zahlreiche Think Tanks. Für die USA brauchst du ein J-1 Visum — die Beantragung dauert mehrere Wochen.
London
Magic Circle Kanzleien (Freshfields, Linklaters, Allen & Overy, Clifford Chance, Slaughter and May) bieten Wahlstationsplätze in ihren Londoner Büros. Auch deutsche Großkanzleien mit London-Niederlassung sind eine Option. Seit dem Brexit gelten neue Visa-Regelungen — prüfe frühzeitig die Einreisebestimmungen.
Den Haag
Sitz des Internationalen Gerichtshofs (IGH), des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) und des Ständigen Schiedshofs. Für Völkerrechts-Interessierte ein Traumziel.
Singapur
Wachsender Rechtsstandort in Asien mit internationalen Schiedsgerichten und Kanzleien. Singapur bietet Einblick in das asiatische Wirtschaftsrecht und ist ein Hub für internationale Transaktionen.
Paris und Wien
Paris: UNESCO, OECD, internationale Kanzleien. Wien: OSZE, IAEA, UNIDO, zahlreiche internationale Organisationen. Beide Städte bieten eine Mischung aus internationalem Recht und europäischer Lebensqualität.
Stationsgeber-Typen im Ausland
Internationale Organisationen
Die Vereinten Nationen (UN), die EU-Kommission, der Europäische Gerichtshof, der ICC, die Weltbank, UNHCR, die GIZ und Auslandshandelskammern (AHK) nehmen Referendare auf. Die Bewerbung läuft in der Regel über die jeweilige Organisation oder — im Fall der Botschaften — über das Auswärtige Amt.
Internationale Kanzleien
Magic Circle Kanzleien, US-Kanzleien und deutsche Großkanzleien mit Auslandsbüros bieten Wahlstationsplätze. Vorteil: oft gute bis sehr gute Vergütung, strukturiertes Programm, Übernahmechancen. Die Bewerbung erfolgt direkt bei der Kanzlei.
Deutsche Auslandsvertretungen
Deutsche Botschaften und Konsulate weltweit nehmen Referendare für die Wahlstation auf. Die Bewerbung läuft über das Auswärtige Amt (frühestens 12, spätestens 7 Monate vorher). Die Arbeit umfasst konsularische Tätigkeiten, Rechts- und Kulturfragen.
Genehmigung und Formalitäten
Bevor du ins Ausland gehst, brauchst du die Genehmigung deines OLG oder LJPA. In der Regel musst du folgendes einreichen:
- Antrag auf Genehmigung der Auslandsstation
- Beschreibung des Stationsgebers und der geplanten Tätigkeit
- Ausbildungsplan (was du dort juristisch lernen wirst)
- Nachweis, dass ein Betreuer mit Befähigung zum Richteramt vorhanden ist
Die Genehmigung wird in der Regel erteilt, solange die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Plane 4-6 Wochen für das Genehmigungsverfahren ein.
Finanzierung: Was kostet es, was bekommst du?
Die wichtigste Nachricht zuerst: Die Unterhaltsbeihilfe wird während der Auslandsstation weitergezahlt. Je nach Zielland reicht sie allerdings nicht für die Lebenshaltungskosten — besonders in Städten wie New York, London oder Genf.
Finanzierungsmöglichkeiten
- Unterhaltsbeihilfe: Ca. 1.100-1.400 Euro netto (wird weitergezahlt)
- DAAD Kurzstipendium: Für Praktika im Ausland (40 Tage bis 3 Monate), Fahrtkostenzuschuss und Teilstipendium
- PROMOS-Programm: Für kürzere Auslandsaufenthalte nutzbar
- Fulbright-Stipendium: Für USA-Aufenthalte
- Stationsvergütung: Manche Kanzleien zahlen eine Vergütung auch für die Wahlstation
- Eigenmittel: Je nach Zielland solltest du 1.000-3.000 Euro zusätzlich einplanen
Visum und Aufenthaltsgenehmigung
Es gibt kein spezielles Visum für das Referendariat im Ausland. Je nach Zielland gelten unterschiedliche Regeln:
- EU/EWR-Staaten: Kein Visum nötig (Freizügigkeit)
- USA: J-1 Visum (Intern-Kategorie) — Beantragung über eine Austauschorganisation, 4-8 Wochen Vorlauf
- UK: Seit Brexit ggf. Arbeitsvisum nötig — frühzeitig bei der britischen Botschaft erkundigen
- Schweiz: Kurzzeitige Aufenthalte bis 90 Tage ohne Visum möglich, aber Arbeitsgenehmigung kann nötig sein
- Singapur: Training Employment Pass oder Short-Term Visit Pass — frühzeitig beantragen
Kläre die Visumsfrage immer als Erstes, wenn du ein Zielland ins Auge fasst. Manche Visa-Verfahren dauern Monate.
Praktische Tipps
- 12+ Monate vorher planen: Bei begehrten Stellen (Auswärtiges Amt, UN, ICC) mindestens ein Jahr Vorlauf einplanen.
- Sprachkenntnisse nachweisen: TOEFL, IELTS (für englischsprachige Länder), DELF/DALF (für Frankreich), je nach Stationsgeber.
- Englische Bewerbungsunterlagen: CV und Cover Letter auf Englisch vorbereiten. Referenzen von Professoren oder Ausbildern helfen.
- Wohnung frühzeitig suchen: In Städten wie London oder New York ist der Wohnungsmarkt eng. WG-Zimmer oder Kurzzeit-Mietplattformen nutzen.
- Auslandskrankenversicherung: Prüfe, ob deine PKV/GKV im Ausland gilt. Eine Auslandskrankenversicherung (ca. 30-50 Euro/Monat) ist in vielen Fällen nötig.
- Netzwerk nutzen: Frag andere Referendare nach Erfahrungen. LinkedIn und juristische Alumni-Netzwerke sind gute Quellen.
Timeline: Schritt-für-Schritt-Planung
| Zeitpunkt | Aufgabe |
|---|---|
| 12-18 Monate vorher | Zielland und Stationsgeber recherchieren, Sprachkenntnisse auffrischen |
| 12 Monate vorher | Bewerbung bei begehrten Stellen (Auswärtiges Amt, UN, ICC) einreichen |
| 9 Monate vorher | Bewerbung bei Kanzleien und anderen Stationsgebern |
| 6 Monate vorher | Genehmigung beim OLG beantragen, Visum beantragen (falls nötig) |
| 3 Monate vorher | Wohnung suchen, Versicherung klären, Flug buchen |
| 1 Monat vorher | Letzte Vorbereitungen, Auslandskrankenversicherung abschließen |
Weiterführende Informationen
Einen Überblick über alle Wahlstations-Optionen (auch im Inland) findest du im Artikel zur Wahlstation im Referendariat. Für die strategische Einordnung der Wahlstation in deine Berufsplanung lies den Artikel zur Karriereplanung im Referendariat.
Fragen & Antworten
4 Antworten aus Podcast-Episoden
Ja, die Unterhaltsbeihilfe wird während der Wahlstation im Ausland regulär weitergezahlt. Je nach Zielland reicht sie allerdings nicht für die Lebenshaltungskosten — in teuren Städten wie New York, London oder Genf solltest du 1.000-3.000 Euro zusätzlich einplanen. Manche Kanzleien zahlen zudem eine Stationsvergütung.
Das sagen unsere Experten
Referendare, die eine Auslandsstation absolviert haben, berichten einhellig: Es war die beste Entscheidung des ganzen Referendariats. Der zusätzliche Aufwand für Planung, Visum und Organisation wird durch die beruflichen und persönlichen Erfahrungen mehr als wettgemacht. Ein Tipp aus der Praxis: Wenn du die Finanzierung nicht allein stemmen kannst, bewirb dich gezielt bei Großkanzleien mit Auslandsbüros — die zahlen oft eine Vergütung und helfen bei der Organisation.
Über den Autor
Marc Ohrendorf
Gründer, Irgendwas mit RechtMarc ist Gründer von Irgendwas mit Recht und hat als Jurist und Podcaster mit über 350 Episoden einzigartige Einblicke in die juristische Berufswelt gesammelt. Für die Karriere-Artikel recherchiert er aktuelle Entwicklungen und spricht mit Expertinnen und Experten aus Kanzleien, Unternehmen und dem öffentlichen Dienst.
