Inhaltsüberblick
Umweltstrafrecht: Karriere in einem wachsenden Rechtsgebiet
Das Umweltstrafrecht hat sich von einem Nischengebiet zu einem der relevantesten Bereiche des Nebenstrafrechts entwickelt. Klimakrise, verschärfte ESG-Regulierung und wachsendes öffentliches Bewusstsein für Umweltzerstörung haben dazu geführt, dass Unternehmen und Einzelpersonen zunehmend strafrechtlich für Umweltdelikte zur Verantwortung gezogen werden. Für Juristinnen und Juristen, die sich für die Verbindung von Umweltschutz und Strafrecht begeistern, bietet dieses Feld hervorragende Zukunftsperspektiven.
Die strafrechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 324–330d StGB – von der Gewässerverunreinigung über die Bodenverunreinigung bis zur unerlaubten Abfallbeseitigung. Hinzu kommen zahlreiche Spezialvorschriften im Nebenstrafrecht, etwa im Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Kreislaufwirtschaftsgesetz oder in der EU-Umwelthaftungsrichtlinie. Die zunehmende europäische Harmonisierung des Umweltstrafrechts schafft neue Anforderungen an die Praxis.
ESG und Umweltstrafrecht: Die neue Verbindung
Die Verbindung von ESG-Regulierung und Strafrecht ist eines der spannendsten Entwicklungsfelder. Das Lieferkettengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen zu Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten – Verstöße können nicht nur bußgeldbewehrt sein, sondern unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Frage, ob und wie Greenwashing strafrechtlich geahndet werden kann, ist Gegenstand aktueller Debatten (vgl. Episode 332).
Auch die Klimatransformation des Gesellschaftsrechts hat strafrechtliche Implikationen. Wenn Unternehmen Nachhaltigkeitsziele vortäuschen oder Umweltrisiken in ihren Berichten verschweigen, können sich daraus betrugstrafrechtliche oder bilanzstrafrechtliche Vorwürfe ergeben (vgl. Episode 250).
Karrierewege im Umweltstrafrecht
- Spezialisierte Kanzlei: Verteidigung in Umweltstrafverfahren, Beratung von Industrieunternehmen zu umweltstrafrechtlichen Risiken
- Unternehmensinterne Compliance: Aufbau von Environmental-Compliance-Systemen, Schulung von Mitarbeitenden zu umweltrechtlichen Pflichten
- Staatsanwaltschaft: Spezialabteilungen für Umweltstrafsachen bearbeiten zunehmend komplexe Fälle
- Umweltbehörden: Juristische Tätigkeit bei Umweltämtern, Genehmigungsbehörden oder der Umweltpolizei
- Wissenschaft: Forschung zu ESG und Strafrecht, Umweltvölkerrecht, Klimaklagen
Verkehrswende, Energiewende und strafrechtliche Dimension
Die Verkehrswende und Energiewende werfen neue umweltstrafrechtliche Fragen auf. Bauprojekte im Energiesektor – von PV-Anlagen über Windparks bis zu Pumpspeicherkraftwerken – müssen umweltrechtliche Genehmigungsverfahren durchlaufen. Verstöße gegen Auflagen können strafrechtliche Konsequenzen haben. Gleichzeitig stellen sich bei der Transformation des Straßenverkehrs Fragen zur strafrechtlichen Haftung bei autonomem Fahren und neuen Mobilitätskonzepten (vgl. Episode 317).
Auch Nachhaltigkeit und Verfassungsrecht prägen die Entwicklung des Umweltstrafrechts. Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts hat die Pflicht des Staates zum Umweltschutz konkretisiert und wird langfristig auch strafrechtliche Bewertungen beeinflussen (vgl. Episode 315). Für umweltengagierte Juristinnen und Juristen ist das Umweltstrafrecht ein Rechtsgebiet mit enormem Gestaltungspotenzial und gesellschaftlicher Relevanz.
Fragen & Antworten
15 Antworten aus Podcast-Episoden
Schon während meiner Promotion hat mich die Frage gereizt, wie wirtschaftliche Globalisierung menschenrechtlich eingerahmt werden kann. Die dramatischen Fabrikeinstürze und die UN-Leitprinzipien haben mich nicht mehr losgelassen. Daher widmete ich meine Habilitation vollständig dem Lieferkettenrecht und baue seither Forschung, Lehre und Praxisberatung darauf auf.
Aus Episode #332
IMR332: Lieferkettenrecht (LkSG) vom Experten erklärt, Sorgfaltspflichten und Haftung für Unternehmen, Europarechtliche Entwicklungen
mit Prof. Dr. Leonhard Hübner
Das sagen unsere Experten
„Das Lieferkettengesetz hat eine neue Dimension der unternehmerischen Verantwortung geschaffen. Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten strafrechtlich durchzusetzen, ist eine der größten Herausforderungen – und eine enorme Chance für spezialisierte Juristen.“
„Die Verkehrswende bringt neue strafrechtliche Fragen mit sich. Wer haftet, wenn ein autonomes Fahrzeug einen Unfall verursacht? Wie werden ESG-Verstöße im Verkehrssektor geahndet? Diese Fragen werden das Umweltstrafrecht der nächsten Jahre prägen.“
„Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts hat Freiheitsrechte und Umweltschutz in ein neues Verhältnis gesetzt. Für das Strafrecht bedeutet das: Umweltdelikte werden künftig ernster genommen, und die Verfolgungspraxis wird sich verschärfen.“
„Nachhaltigkeit und Werbung – das klingt harmlos, aber Greenwashing kann ernste juristische Konsequenzen haben. Vom Lauterkeitsrecht über das Kartellrecht bis zum Strafrecht: Wer falsche Umweltversprechen macht, muss mit Sanktionen rechnen.“
„Bauprojekte im Energiesektor müssen umweltrechtlich sauber aufgesetzt werden. Wasserrecht, Immissionsschutzrecht, Naturschutzrecht – alles Bereiche, in denen Verstöße strafrechtliche Konsequenzen haben können. Wer im Umweltstrafrecht arbeitet, muss öffentliches Recht und Strafrecht gleichermaßen beherrschen.“
Über den Autor
Marc Ohrendorf
Gründer, Irgendwas mit RechtMarc ist Gründer von Irgendwas mit Recht und hat als Jurist und Podcaster mit über 350 Episoden einzigartige Einblicke in die juristische Berufswelt gesammelt. Für die Karriere-Artikel recherchiert er aktuelle Entwicklungen und spricht mit Expertinnen und Experten aus Kanzleien, Unternehmen und dem öffentlichen Dienst.
Passende Episoden
8 relevante Podcast-Folgen
IMR332: Lieferkettenrecht (LkSG) vom Experten erklärt, Sorgfaltspflichten und Haftung für Unternehmen, Europarechtliche Entwicklungen
mit Prof. Dr. Leonhard Hübner
In Episode 332, die zugleich die letzte Episode der 1. Staffel von Irgenwas mit ESG ist, beleuchtet mit Professor Leonhard Hübner von der Universität Augsburg zusammen mit Marc und Professorin Anne Mittwoch die Entstehung, Systematik und Zukunft des Lieferkettenrechts. Warum liegen dessen Wurzeln im völkerrechtlichen Soft Law? Warum zwangen Governance Gaps in Produktionsländern den Gesetzgeber zum Handeln? Wie verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu Risikoanalysen, Prävention und Abhilfe? Was ändert sich, wenn künftig die europäische CSDDD greift und eventuell eine Haftungspflicht einführt? Wird das IPR zur entscheidenden Weichenstellung für Geschädigte aus dem Ausland und schaffen Eingriffsnormen den Durchgriff auf deutsches Recht? Inwiefern beeinflusst Nachhaltigkeitswerbung den Mangelbegriff des Kaufrechts und könnte eine faire Jeans plötzlich mangelhaft sein, obwohl sie tadellos sitzt? Für Experten: Wie verknüpfen sich hier öffentlich-rechtliche Aufsicht, gesellschaftsrechtliche Schwellenwerte und klassische BGB-Dogmatik in Klausuren und Praxis? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
IMR317: Verkehrswende und ESG, Straßenverkehr, Bürgerrechte, Zukunft des Verwaltungsrechts
mit Prof. Dr. Anne Sanders
In dieser Folge diskutieren Anne Sanders, Anne-Christin Mittwoch und ihr Gast Prof. Valentiner, Professorin an der Universität Rostock, die aktuellen Herausforderungen und jüngste Reformen im Straßenverkehrsrecht, insbesondere im Kontext der Verkehrswende und Nachhaltigkeit. Im Mittelpunkt stehen praktische Beispiele wie Verkehrsversuche in verschiedenen deutschen Städten und die Frage, wie rechtliche Grundlagen wie § 45 StVO auf Nachhaltigkeitsziele erweitert wurden. Wie können Kommunen nachhaltigere Mobilitätskonzepte rechtssicher umsetzen? Welche Zielkonflikte bestehen zwischen Klimaschutz und der Leichtigkeit des Verkehrs? Inwiefern könnte sich das Verwaltungsrecht durch neue Herausforderungen wie die Verkehrswende grundlegend verändern? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
IMR315: Nachhaltigkeit und Verfassungsrecht, Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts, Freiheitsrechte
mit Prof. Dr. Anne-Christin Mittwoch
In der 315. Episode mit Prof. Dr. Anne-Christin Mittwoch und Dr. Romy Klimke von der Universität Halle werden zentrale Fragen zur Verankerung von Nachhaltigkeit im Verfassungsrecht behandelt. Die Diskussion dreht sich unter anderem um Staatszielbestimmungen, den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts und die Rolle verschiedener Nachhaltigkeitsdimensionen im Grundgesetz. Wie genau findet Nachhaltigkeit aktuell Eingang in unser Verfassungsrecht? Welche Herausforderungen ergeben sich bei der Berücksichtigung ökologischer, sozialer und ökonomischer Interessen? Und wie wirkt sich der Auftrag zu mehr Nachhaltigkeit auf die Freiheitsrechte heutiger und zukünftiger Generationen aus? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
IMR313: Nachhaltigkeit und Werbung, Lauterkeitsrecht, Katjes-Fall, sind Grünohrhasen klimaneutral?
mit Prof. Dr. Frank Weiler
In Episode 313 hört Ihr von Prof. Dr. Frank Weiler von der Universität Bielefeld sowie den bekannten IMESG-Professorinnen Prof. Dr. Anne-Christin Mittwoch sowie Prof. Dr. Anne Sanders. Im Mittelpunkt steht das Lauterkeitsrecht, also das Recht gegen unlauteren Wettbewerb mit Fokus auf Werbung und Nachhaltigkeit. Die Folge beleuchtet aktuelle Urteile zur Klimaneutralitäts-Werbung, insbesondere am Beispiel der Katjes-Grünohrhasen. Es geht dabei um die Frage, wie Verbraucherinnen und Verbraucher Werbeaussagen wie „klimaneutral“ verstehen, welche Anforderungen an Information und Transparenz gestellt werden und wie das Recht mit Umweltlabels umgeht. Ist ein QR-Code auf der Verpackung für zusätzliche Informationen ausreichend? Welches Verständnis hat der Durchschnittsverbraucher von Nachhaltigkeit oder Klimaneutralität? Wie reagiert das UWG auf neue EU-Regeln, die mehr Nachhaltigkeit fördern sollen – und ist das eine grundlegende Änderung im Lauterkeitsrecht? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!
