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Gehalt im Referendariat: So viel verdienst Du im Juristischen Vorbereitungsdienst

Wie hoch ist das Referendariat-Gehalt wirklich? Erfahre alles über Unterhaltsbeihilfe, Zuverdienst in Kanzleien und Tipps von Experten aus über 300 Episoden.

30 Fragen beantwortet
30 Podcast-Episoden
31 Experten
Marc OhrendorfVon Marc Ohrendorf · Aktualisiert Januar 2026

Inhaltsüberblick

Die finanzielle Realität im Referendariat: Zwischen Unterhaltsbeihilfe und Zuverdienst

Nach dem Ersten Staatsexamen stehen viele angehende Juristinnen und Juristen vor einer entscheidenden Frage: Wie finanziere ich die nächsten zwei Jahre? Das Thema Gehalt im Referendariat ist dabei oft ein Balanceakt zwischen staatlicher Absicherung und der Notwendigkeit, den eigenen Lebensstandard oder familiäre Verpflichtungen zu halten. Während das Studium oft durch Nebenjobs, BAföG oder Eltern finanziert wurde, tritt man im Referendariat in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis ein. Doch die staatliche Unterhaltsbeihilfe reicht oft kaum aus, um in teuren Großstädten wie München, Hamburg oder Frankfurt ohne Zusatzverdienst zu überleben.

In unserem Podcast „Irgendwas mit Recht“ beleuchten wir regelmäßig die verschiedenen Facetten dieser Lebensphase. Ein zentraler Punkt, den viele Gäste betonen, ist die strategische Planung der Stationen – nicht nur inhaltlich, sondern auch finanziell. Wie Sven Störmann in Episode 314 offenlegt, kann das Gehalt im Referendariat sogar ein entscheidender Faktor sein, den klassischen Weg zum Volljuristen vorerst zu überdenken. Er entschied sich gegen das Referendariat, da er mit einem kleinen Kind auf ein auskömmliches Einkommen angewiesen war, das die staatliche Beihilfe schlicht nicht bieten konnte. Diese Perspektive zeigt, dass die Entscheidung für oder gegen das Ref oft auch eine ökonomische ist.

Auf der anderen Seite steht der enorme Ausbildungswert. Carina Wirtz beschreibt in Episode 279, dass sie das Referendariat aufgrund des Rotationsprinzips am liebsten fünf Jahre lang gemacht hätte – unter der Bedingung, dass das Gehalt höher gewesen wäre. Sie profitierte von der intensiven Betreuung an einem kleineren Landgericht und Stationen beim Auswärtigen Amt in Houston sowie bei der Deutschen Bahn. Hier wird deutlich: Das Referendariat ist eine „Spielwiese“, wie es auch Florian Weichselgärtner in Episode 278 nennt, auf der man verschiedene Berufsfelder testen kann, bevor man sich endgültig festlegt.

Wichtige Erkenntnisse aus der Praxis

  • Die Unterhaltsbeihilfe als Basis: Jedes Bundesland zahlt einen monatlichen Bruttobetrag, der aktuell zwischen ca. 1.450 € und 1.800 € schwankt. Während Sachsen und Bayern eher an der Spitze liegen, bilden Bremen und das Saarland oft das Schlusslicht.
  • Strategischer Zuverdienst: In der Anwalts- und Wahlstation besteht die Möglichkeit, das Gehalt durch eine Nebentätigkeit in einer Kanzlei massiv aufzustocken. Wie Thomas Ackermann in Episode 28 erläutert, ist die Frage „Wovon lebt man währenddessen?“ eine der drängendsten für angehende Referendare.
  • Großkanzlei als Finanzspritze: Wer in der Anwaltsstation bei einer Top-Kanzlei anheuert, kann laut Branchenstandards mit 800 € bis 1.500 € pro Wochenarbeitstag rechnen. Das kann das monatliche Budget auf ein Niveau heben, das weit über dem Einstiegsgehalt vieler anderer Branchen liegt.
  • Motivation trotz knapper Kasse: Tim Giesselmann betont in Episode 291, dass die Vielfalt der Stationen – von der Richterbank bis zur Lufthansa – den Schwung aufrechterhält, selbst wenn die finanzielle Situation im Vergleich zum späteren Berufsleben bescheiden ist.
  • Langfristige Investition: Ann-Marie Wolff stellt in Episode 167 klar, dass das Zweite Staatsexamen ein Qualitätssiegel ist, das langfristig Türen zu deutlich höheren Gehaltsklassen öffnet, weshalb sich die zwei Jahre finanzielle Durststrecke meist auszahlen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Gehalt im Referendariat zwar oft als „schmales Brot“ beginnt, durch kluge Wahl der Stationen und Ausnutzung der Zuverdienstgrenzen jedoch zu einer soliden finanziellen Basis ausgebaut werden kann. Es geht darum, die Freiheit der Ausbildung zu nutzen, ohne die ökonomische Realität aus den Augen zu verlieren.

Fragen & Antworten

30 Antworten aus Podcast-Episoden

Die Vielfalt der Stationen hielt mich wach: Richterbank, Staatsanwaltschaft, Botschaft in Namibia und die Lufthansa. Jede Woche im Sitzungssaal oder beim Urteilschreiben brachte neuen Schwung. Dabei habe ich vor allem entdeckt, was ich definitiv nicht machen möchte – und genau dieses Aussortieren hat mich langfristig motiviert.

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Aus Episode #291

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mit Dr. Tim Giesselmann

Das sagen unsere Experten

Die Entscheidung, wie man sein Referendariat gestaltet, hängt oft eng mit den finanziellen Rahmenbedingungen zusammen. Unsere Gäste aus dem Podcast geben wertvolle Einblicke, wie sie diesen Spagat gemeistert haben und warum das Gehalt nicht der einzige Faktor sein sollte.

Regulierte Berufe reizten mich nicht. Ich wollte selbst bestimmen, woran ich arbeite... Außerdem brauchte ich mit kleinem Kind sofort ein auskömmliches Einkommen – das Ref-Gehalt war keine Option.

Sven Störmanns Aussage verdeutlicht einen kritischen Punkt: Für Juristen in besonderen Lebenslagen, etwa mit Familie, kann die staatliche Unterhaltsbeihilfe eine echte Hürde darstellen. Hier zeigt sich, dass alternative Karrierewege ohne das Zweite Examen – etwa in der Wissenschaft oder in Verbänden – finanziell attraktiver sein können, wenn Sicherheit und sofortige Liquidität im Vordergrund stehen.

Wäre das Gehalt höher und gäbe es kein zweites Examen, hätte ich es fünf Jahre gemacht. Besonders am kleinen Landgericht Hanau profitierte ich von intensiver, persönlicher Betreuung – ein echter Ausbildungsluxus.

Carina Wirtz hingegen hebt den immateriellen Wert hervor. Der „Ausbildungsluxus“, den man im Referendariat genießt, ist später im Berufsleben kaum noch zu finden. Man wird dafür bezahlt, zuzuschauen, zu lernen und sich auszuprobieren. Diese Perspektive hilft vielen Referendaren, die Phase geringeren Einkommens als Investition in das eigene Humankapital zu begreifen.

Wer praktisch arbeiten will, promoviert am besten nach dem Zweiten Examen. Dann bleibt der Prüfrhythmus frisch, das Gehalt fließt schon und die Forschung lässt sich praxisnäher ausrichten.

Die zeitliche Planung spielt auch finanziell eine Rolle. Ann-Marie Wolff rät zur Promotion nach dem Referendariat. Der Vorteil: Man hat das „Sicherheitspolster“ des Volljuristen bereits in der Tasche und kann oft als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder in Teilzeit in einer Kanzlei ein deutlich höheres Gehalt beziehen, während man an der Dissertation schreibt, als dies vor dem Ref möglich wäre.

Und da fand ich das Referendariat eigentlich genial. Du konntest überall reinschnuppern... Das Referendariat war meine Spielwiese. Ich konnte Gerichte, Staatsanwaltschaft, Unternehmen und Kanzlei von innen sehen.

Florian Weichselgärtner erinnert uns daran, dass das Referendariat die letzte Phase ist, in der man ohne Risiko „scheitern“ oder feststellen darf, dass ein Bereich einem nicht liegt. Diese Erkenntnis ist goldwert für die spätere Berufswahl und verhindert teure Fehlentscheidungen im Berufsleben.

Zusammenfassende Handlungsempfehlung

Wenn Du Dein Referendariat planst, solltest Du eine Finanz-Roadmap erstellen: Nutze die ersten Stationen (Zivil- und Strafstation), um Dich voll auf die Ausbildung zu konzentrieren, und plane für die Anwaltsstation einen lukrativen Zuverdienst ein, um Puffer für die Tauchphase vor den Examensklausuren zu schaffen. Achte dabei immer auf die Zuverdienstgrenzen Deines Bundeslandes, um keine Kürzung der Unterhaltsbeihilfe zu riskieren.

Vertiefung: Gehalt im Referendariat im Detail

Um das Thema Gehalt im Referendariat vollumfänglich zu verstehen, muss man zwischen der staatlichen Grundversorgung und den privaten Aufstockungsmöglichkeiten differenzieren. Die rechtliche Natur der Unterhaltsbeihilfe ist kein klassisches Gehalt, sondern eine soziale Absicherung des Staates für seine künftigen Organe der Rechtspflege. Dies hat zur Folge, dass die Beträge oft nur das Existenzminimum plus einen gewissen Ausbildungsbonus abdecken.

Die Struktur des Zuverdienstes

In der Praxis ist die „Anwaltsstation“ (meist 9 Monate) der finanzielle Wendepunkt. Hier erlauben es die meisten Bundesländer, neben der Ausbildung in einer Kanzlei zu arbeiten. Die Vergütung erfolgt hier meist nach dem Modell der „Wochenarbeitstage“. In einer mittelständischen Kanzlei oder Boutique sind Beträge zwischen 300 € und 800 € pro Wochenarbeitstag (pro Monat) üblich. Wer also drei Tage pro Woche dort arbeitet, kann sein Budget um 900 € bis 2.400 € brutto aufbessern.

Großkanzleien (Tier 1) setzen hier noch deutlich höhere Maßstäbe an. Mit bis zu 1.500 € pro Wochenarbeitstag kann ein Referendar bei einer 4-Tage-Woche theoretisch ein monatliches Zusatzeinkommen von 6.000 € erzielen. Wichtig: Hier greifen die Anrechnungsregeln der Landesjustizprüfungsämter. Übersteigt der Zuverdienst eine gewisse Grenze (oft die Höhe der Unterhaltsbeihilfe selbst oder ein bestimmter Prozentsatz davon), wird die staatliche Beihilfe gekürzt. Dennoch bleibt unter dem Strich fast immer ein deutliches Plus.

Steuern und Sozialversicherung

Ein oft übersehener Aspekt ist die Sozialversicherung. In Bundesländern mit Verbeamtung auf Widerruf (z.B. Hessen) entfallen die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, was das Netto-Gehalt spürbar erhöht. In anderen Ländern bist Du als Angestellter im öffentlichen Dienst sozialversicherungspflichtig. Der Zuverdienst aus der Kanzlei wird zudem steuerlich als zweites Dienstverhältnis (Steuerklasse VI) oder bei Zusammenrechnung entsprechend hoch versteuert, was bei der Kalkulation des „Netto vom Brutto“ unbedingt berücksichtigt werden sollte.

Letztlich zeigt die Erfahrung unserer Gäste wie Patrick Teubner Gomes in Episode 119, dass gerade internationale Stationen – etwa in Brüssel oder im Silicon Valley (siehe Nico Kuhlmann in Episode 14) – zwar teurer sind, aber durch Stipendien (z.B. DAAD) oder Fahrtkostenzuschüsse der Stammdienststelle teilweise kompensiert werden können. Die Investition in eine namhafte Station zahlt sich später durch ein höheres Einstiegsgehalt als Associate um ein Vielfaches aus.

Über den Autor

Marc Ohrendorf

Marc Ohrendorf

Gründer, Irgendwas mit Recht

Marc ist Gründer von Irgendwas mit Recht und hat als Jurist und Podcaster mit über 350 Episoden einzigartige Einblicke in die juristische Berufswelt gesammelt. Für die Karriere-Artikel recherchiert er aktuelle Entwicklungen und spricht mit Expertinnen und Experten aus Kanzleien, Unternehmen und dem öffentlichen Dienst.

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